Angebote und Leistungen

  1. Visitationen auf der Grundlage eines Qualitätsrahmens mit unterschiedlichen Erkundungsmethoden (Aktenanalyse; Konzeptanalyse; teilnehmende Beobachtung; Interviews und informelle Gespräche mit jungen Menschen, Personensorgeberechtigten, Leitungskräften, Mitarbeiter_innen der Einrichtungen und aus belegenden Jugendämtern etc.)
  2. Hospitationen, in denen zunächst die Entwicklung von möglichst klaren und breit mitgetragenen Aufträgen im Mittelpunkt steht und die dazu passenden Methoden jeweils vereinbart werden (Schwerpunkt auf teilnehmender Beobachtung oder Befragung oder Dokumentenanalysen etc. möglich). Dabei können einzelne Dimensionen des Qualitätsrahmens bzw. andere Themen als Gegenstände bestimmt werden.
  3. Empfohlene bzw. auferlegte Visitationen bei besonderen Vorkommnissen, die Fragen nach der Gewährleistung des Kindeswohls aufwerfen bzw. bei aufsichtlich vermuteten erheblichen Defiziten in der Leistungserbringung (Initiator Jugendamt und Landesbehörde)

Der zeitliche Umfang ist in jedem Fall und für alle Leistungen verhandelbar. Eine anschließende fachliche Begleitung durch die Qualitätsagentur ist möglich. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Zahl der Fachkrafttage für den Prozess.