Die Trägerverantwortlichen und die Einrichtungsleitung sowie gemäß Leitungsentscheidung Mitarbeiter_innen und ggf. junge Menschen werden in die Auftragsklärung sowie die genaue Planung der Visitation (wie viele und welche Einrichtungsteile, Gruppen, Personen; Zeiten; Verfahren und Instrumente …) eingebunden. Folgende Schrittfolge ist üblich:
Schritt 1: Kontaktaufnahme mit der Qualitätsagentur durch Träger bzw. Einrichtung (ggf. durch Jugendamt, Landesjugendamt)
Schritt 2: Auftragsklärung (Träger; Einrichtungsleitung; Mitarbeiter_innen; Externe…) und Kontraktierung
Schritt 3: Vorgespräche mit Träger- und Einrichtungsleitungskräften sowie Mitarbeiter_innen, ggf. Kindern und Jugendlichen
Schritt 4: Vier Tage Visitation in ausgewählten Einheiten
Schritt 5: Erste mündliche Rückmeldungen direkt im Anschluss
Schritt 6: Erstellung und Versendung des Visitationsberichts
Schritt 7: Auswertungstag in der Einrichtung mit Betroffenen und Beteiligten; Verabredung des weiteren Vorgehens.
Der Bericht wird den Mitarbeiter_innen und der Leitung vorgelegt und bei einem dazu anberaumten Termin in Ruhe mit allen besprochen. Zentrale Themen sind beobachtete Kompetenzen sowie die Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung. Dabei können Einwände erhoben und Korrekturwünsche vorgebracht werden. Oft werden diese von uns angenommen und/oder in den Bericht eingearbeitet. Das Recht zur Entscheidung, was verändert wird, liegt allerdings beim Visitationsteam.
Kosten
Ein Tagessatz beträgt 750.- Euro (inklusiv Steuern) pro Person. In der Modellphase bis Herbst 2019 arbeiteten pro Visitationsprozess in der Regel zwei Visitator_innen je neun Tage. Nunmehr ist die Variationsbreite größer. Es können mehr oder weniger Tage und der Einsatz von einer oder mehreren Personen vereinbart werden, wobei wir das Mehraugenprinzip präferieren. Reisekosten und Übernachtungsmöglichkeiten werden von der Einrichtung übernommen bzw. organisiert.